Zwei-Stufen-System

Unsere Art der Rechtsberatung zeichnet sich durch ein Zwei-Stufen-System aus.

In einem ersten Schritt wird in enger Abstimmung mit den Mandanten das Problem bzw. die Zieldefinition erhoben, was insbesondere bei komplexen Vertragsthemen besonderer Sorgfalt und Erfahrung bedarf.

Daraus folgt im Umkehrschluss, dass wir unsere Dienstleistungen nicht in jedem Rechtsbereich anbieten, sondern nur in jenen, in denen wir tatsächlich qualifiziertes Know-how und Erfahrung vorweisen können.

Der zweite Schritt besteht in der individuellen und auf den Einzelfall angepassten rechtlichen Umsetzung. Dies wird durch den Spezialisierungsgrad und das hohe Ausbildungsniveau unserer Juristen erreicht.

Durch das Zwei-Stufen-System erhalten unsere Mandanten die Sicherheit, dass wir einerseits ihre Zieldefinition exakt erfasst und aufgearbeitet haben, andererseits wird auch auf Mandantenseite ein hohes Verständnislevel für die rechtliche Umsetzung geschaffen.
Gerade in der Praxis zeigt sich täglich, wie wichtig es ist, dass die Mandanten die gemeinsam erarbeitete rechtliche Vorgehensweise vollumfänglich mittragen.

Beraten heißt Verstehen.