Wettbewerbsrecht

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung im Bereich des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten Unternehmen, Unternehmer und andere Marktteilnehmer in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren, sowohl präventiv als auch reaktiv. Das Wettbewerbsrecht in Österreich, geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung eines fairen und rechtmäßigen wirtschaftlichen Wettbewerbs. Wir stehen Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und unlauteren Wettbewerb effektiv zu bekämpfen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des UWG.

Die Generalklausel des § 1 UWG: Fairness im Wettbewerb

Die Generalklausel des § 1 UWG bildet das Herzstück des österreichischen Wettbewerbsrechts. Die Generalklausel verbietet unlautere Geschäftspraktiken und sonstige unlautere Handlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen. Ob eine Geschäftspraxis „unlauter“ ist, hängt von einer Gesamtbewertung ab, bei der unter anderem die Sittenwidrigkeit oder die Schädigungsabsicht beurteilt werden. Wir beraten Sie präzise zu Fragen der Auslegung und Verteidigung Ihrer Interessen in Bezug auf diese Generalklausel.

Aggressive Geschäftspraktiken gemäß § 1a UWG

§ 1a UWG stellt aggressives Verhalten unter Strafe, das Marktteilnehmer in ihrer Entscheidungsfreiheit unzulässig beeinflusst. Aggressive Geschäftspraktiken, wie beispielsweise Belästigungen, Nötigungen oder unzulässige Beeinflussung sind gemäß § 1a UWG ausdrücklich verboten. Jedenfalls als aggressiv gelten gewisse im Anhang unter Z 24–32 („schwarze Liste“) angeführte Geschäftspraktiken. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall eine aggressive Geschäftspraxis vorliegt, und setzen Ihre Ansprüche durch – sei es durch Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen.

Irreführende Geschäftspraktiken iSd § 2 UWG

Irreführende Geschäftspraktiken nach § 2 UWG umfassen insbesondere Täuschungen über wesentliche Merkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung. Dazu zählen falsche Angaben, das Verschweigen relevanter Informationen oder die unklare Preisgestaltung. Wir analysieren für Sie, ob eine Geschäftspraxis irreführend ist und entwickeln Strategien, um Verstöße gegen diese Vorschriften effektiv abzuwehren und Ihre betroffenen Interessen durchzusetzen.

Vergleichende Werbung gemäß § 2a UWG

Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie unter anderem nicht irreführend ist oder den Mitbewerber herabsetzt. § 2a UWG regelt die Bedingungen, unter denen vergleichende Werbung zulässig ist, und definiert die Grenzen, die Mitbewerber respektieren müssen. Wir beraten Sie umfassend bei der Gestaltung rechtssicherer Werbemaßnahmen und verteidigen Sie gegen unzulässige vergleichende Werbung von Mitbewerbern.

Sondertatbestände: Herabsetzung und Missbrauch von Unternehmenskennzeichen (§§ 7 und 9 UWG)

Unzulässige Herabsetzung oder Verunglimpfung eines Mitbewerbers sowie der Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens sind ebenfalls explizit durch das UWG untersagt. Diese Tatbestände schützen die Reputation und Identität eines Unternehmens vor unfairen Angriffen.

  • Herabsetzung eines Unternehmens: Unzulässige Äußerungen, die den Ruf oder das Ansehen eines Unternehmens schädigen, sind verboten. Wir helfen Ihnen, den guten Ruf Ihres Unternehmens zu schützen oder sich gegen unbegründete Anschuldigungen zu verteidigen.
  • Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens: Die unberechtigte Nutzung von Marken, Namen oder anderen Kennzeichen eines Unternehmens kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Wir setzen Ihre Rechte durch und unterstützen Sie bei der Abwehr unbefugter Nutzungen.

Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist ein wesentlicher Bestandteil des UWG. Wir unterstützen Sie, wenn vertrauliche Informationen Ihres Unternehmens unrechtmäßig genutzt oder offengelegt werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien zum Schutz Ihrer sensiblen Daten und setzen Ihre Ansprüche im Falle eines Missbrauchs durch.

Unsere Leistungen: Kompetente Vertretung und präzise Beratung

Wir vertreten Sie in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten vor Gerichten und Behörden sowie bei außergerichtlichen Einigungen. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Präventive Beratung zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Verstöße
  • Vertretung in Abmahnverfahren
  • Prozessführung bei Unterlassungs-, Schadenersatz- oder Bereicherungsansprüchen
  • Prozessführung im Provisorialverfahren (Verfahren zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung)

Sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor den zuständigen Gerichten und Behörden. Wir unterstützen Sie in allen Verfahren, um Ihre Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zu verteidigen.