Wasserrecht
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Wasserrechts an. Das Wasserrecht regelt die Nutzung und den Schutz der Wasserressourcen in Österreich und tangiert sowohl öffentliche als auch private Interessen. Dabei kommt es zur Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gewässern. Eine der Organisationsformen zur Verfolgung wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen sind die Wassergenossenschaften, die für die gemeinschaftliche Nutzung und Verwaltung von Wasserressourcen eine zentrale Rolle spielen.
Beratung zu wasserrechtlichen Bewilligungen und Verfahren
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Die Nutzung von Wasserressourcen bedarf in vielen Fällen einer wasserrechtlichen Bewilligung. Wir unterstützen Sie bei der Einholung der notwendigen Genehmigungen und beraten Sie während des gesamten Verfahrens, einschließlich der Erstellung von Anträgen und der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Ob es sich um die Errichtung von Brunnen, die Wasserentnahme oder den Bau wasserwirtschaftlicher Anlagen handelt – wir begleiten Sie rechtlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Wassergenossenschaften – Beratung und Unterstützung
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Wassergenossenschaften spielen eine wichtige Rolle bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Wasserquellen, der Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen oder der Errichtung und Instandhaltung von Wasserleitungen. Wir unterstützen Wassergenossenschaften bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Satzungen, bei der Klärung von Nutzungsrechten und der Verwaltung ihrer Mitglieder. Ebenfalls unterstützen wir sie bei der Erstellung von Dienstbarkeitsverträgen zur Absicherung der Rechte. Wir bieten darüber hinaus umfassende Beratung zur Gründung von Wassergenossenschaften, deren rechtlichen Organisation sowie die Umsetzung von Gemeinschaftsprojekten im Bereich der Wasserversorgung an.
Nutzung und Schutz von Wasserressourcen
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Das Wasserrecht dient nicht nur der Nutzbarmachung von Wasser, sondern auch dem Schutz der Wasserressourcen. Wir beraten Sie umfassend zu den Vorschriften des Wasserrechts, die den Schutz von Gewässern, den Grundwasserschutz sowie den Hochwasserschutz betreffen und unterstützen Unternehmen und Privatpersonen bei der rechtssicheren Planung von Projekten, die Auswirkungen auf Gewässer haben könnten.
Konfliktlösung und Vertretung bei wasserrechtlichen Streitigkeiten
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Wasserrechtliche Konflikte können sowohl zwischen privaten Nutzern als auch mit Behörden entstehen. Wir vertreten Ihre Interessen in wasserrechtlichen Streitigkeiten, sei es im Zusammenhang mit Nutzungsrechten, Wassergenossenschaften oder behördlichen Auflagen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der außergerichtlichen Lösungsfindung und, falls erforderlich, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor den zuständigen Behörden und Gerichten.
Beratung bei wasserwirtschaftlichen Projekten
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Wasserwirtschaftliche Projekte, wie etwa die Errichtung von Wasserkraftwerken, Hochwasserschutzanlagen oder Bewässerungssystemen, bedürfen einer sorgfältigen rechtlichen Planung. Wir unterstützen Projektentwickler, Gemeinden und Unternehmen bei der rechtlichen Prüfung und Begleitung solcher Vorhaben. Wir begleiten den Prozess in Hinblick auf die Einhaltung aller wasserrechtlichen Vorgaben und sorgen dafür, dass die Interessen unserer Mandanten im gesamten Projektverlauf gewahrt bleiben.