Umgründungssteuerrecht

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung im Bereich des Umgründungssteuerrechts an. Das Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) bietet Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Unternehmensstruktur steueroptimiert anzupassen. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Leistungen unter spezieller Beleuchtung der unterschiedlichen Umgründungsarten nach dem UmgrStG vor: Verschmelzung, Umwandlung, Einbringung, Zusammenschluss, Realteilung und Spaltung.

Artikel I: Verschmelzung

Die Verschmelzung ist eine Form der Umgründung, bei der zwei oder mehrere Kapitalgesellschaften zu einer Einheit verschmolzen werden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von Verschmelzungen und beraten Sie umfassend zu den steuerlichen Auswirkungen, erstellen die notwendigen Verträge und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Verschmelzung steuerneutral erfolgt und Ihre Interessen als Anteilseigner oder Unternehmensträger bestmöglich gewahrt bleiben.

Artikel II: Umwandlung

Bei einer Umwandlung wird entweder die Rechtsform eines Unternehmens geändert („formwechselnde Umwandlung“) oder das Vermögen eines Unternehmens übertragen („übertragende Umwandlung“). Dieser Prozess samt den notwendigen Umstrukturierungen kann verschiedene rechtliche und steuerliche Herausforderungen mit sich bringen. Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Behandlung der Umwandlung und sorgen dafür, dass diese im Einklang mit den Bestimmungen des UmgrStG steht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen und helfen Ihnen, die Umwandlung effizient und steueroptimiert umzusetzen.

Artikel III: Einbringung

Die Einbringung eines Vermögensteiles (insbesondere Betriebes) in eine bestehende oder neu gegründete Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen kann steuerlich begünstigt erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Einbringungsvertrags, im gesamten Prozess der Umgründung und sorgen dafür, dass die Einbringung reibungslos verläuft und alle Vorteile voll ausgeschöpft werden.

Artikel IV: Zusammenschluss

Der Zusammenschluss betrifft die Übertragung und Zusammenführung von Vermögen (Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile) gegen Gewährung von Gesellschafterrechten zur gemeinsamen Weiterführung. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Strukturierung eines Zusammenschlusses, unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und helfen Ihnen, mögliche Stolpersteine zu vermeiden. Unser Ziel ist es, die Vorteile des Zusammenschlusses für alle Beteiligten zu maximieren.

Artikel V: Realteilung

Die Realteilung ermöglicht es, Vermögen (Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile) auf verschiedene Gesellschafter einer Personengesellschaft aufzuteilen. Zu beachten ist dabei, dass die Gesellschafterrechte bei diesem Vorgang untergehen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung der Realteilung, beraten Sie zu den Konsequenzen und sorgen dafür, dass die Realteilung im Einklang mit den Anforderungen des UmgrStG durchgeführt wird. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Planung bis zur Umsetzung.

Artikel VI: Spaltung

Die Spaltung ermöglicht es, Kapitalgesellschaften in mehrere eigenständige Gesellschaften zu spalten, wobei es hier mehrere denkbare Möglichkeiten gibt. Dies kann beispielsweise zur Schaffung klarerer Strukturen oder zur Ausgliederung von Geschäftsfeldern genutzt werden. Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Aspekten einer Spaltung, insbesondere der Abspaltung, der Aufspaltung und der Abgliederung. Wir sorgen dafür, dass die Spaltung im Interesse der beteiligten Unternehmen und Gesellschafter erfolgt.

Fazit zum Umgründungssteuerrecht

Das Umgründungssteuerrecht bietet Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zur Anpassung ihrer Strukturen. Wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um die rechtlichen und steuerlichen Vorteile von Umgründungen optimal zu nutzen. Wir beraten Sie von der Planung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Umsetzung.