Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht in Österreich ist ein weitreichendes Rechtsgebiet, das darauf abzielt, geschädigten Personen einen Ausgleich für erlittene Schäden zu ermöglichen. Es umfasst sowohl die Haftung für rechtswidriges Verhalten als auch besondere Haftungssituationen, die gesetzlich geregelt sind. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Grundlagen des Schadenersatzrechts in Österreich

Ein Schadenersatzanspruch setzt grundsätzlich vier Elemente voraus:

  • Schaden: Ein Nachteil an Vermögen, Rechten oder seiner Person (materieller oder immaterieller Nachteil).
  • Kausalität: Der Schaden muss durch das Verhalten des Schädigers verursacht worden sein.
  • Rechtswidrigkeit: Das Verhalten muss gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen oder absolut geschützte Rechtsgüter verstoßen.
  • Verschulden: Der Schädiger muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.

Neben der klassischen Verschuldenshaftung gibt es in Österreich auch Fälle der Gefährdungshaftung, bei der unabhängig vom Verschulden gehaftet wird (z.B. nach dem EKHG oder PHG).

Spezielle Haftungstatbestände im ABGB

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) enthält besondere Regelungen für spezifische Haftungssituationen:

  • Sachverständigenhaftung (§ 1299 ABGB): Sachverständige (Experten) haften, wenn sie ihre besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt anwenden. Dies gilt beispielsweise für fehlerhafte Gutachten oder Beratungen, die zu Schäden führen.
  • Haftung des Inhabers einer Wohnung (§ 1318 ABGB): Wohnungsinhaber sind für Schäden verantwortlich, die durch das Herabfallen von gefährlich aufgehängten/abgestellten Sachen oder durch Herauswerfen oder Herausgießen aus einer Wohnung entstehen.
  • Bauwerkehaftung (§ 1319 ABGB): Besitzer von Bauwerken haften für Schäden/ Verletzungen durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen eines Gebäudes, wenn diese auf die mangelhafte Beschaffenheit des Werkes zurückzuführen sind.
  • Wegehalterhaftung (§ 1319a ABGB): Der Wegehalter (z.B. Eigentümer, öffentliche Hand) ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit auf Wegen, Straßen und Gehsteigen zu sorgen. Mängel, wie die unterlassene Schneeräumung, können eine Haftung begründen.
  • Tierhalterhaftung (§ 1320 ABGB): Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden, sofern er nicht beweisen kann, die erforderliche Sorgfalt eingehalten zu haben.

Schmerzengeld in Österreich

Schmerzengeld ist eine spezifische Form des Schadenersatzes, die dem Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Schmerzen dient. Die Bemessung erfolgt nach der Dauer und Intensität der Schmerzen, die in sogenannte Schmerzperioden (leicht, mittel, schwer) eingeteilt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche in angemessener Höhe durchgesetzt werden.

Unsere rechtliche Vertretung in Schadenersatzverfahren

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Schadenersatzrechts, darunter:

  • Prüfung der Haftungsgrundlagen: Analyse der rechtlichen und tatsächlichen Situation, um die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche zu bewerten oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen (z.B. Schmerzengeld, Heilungskosten und Verdienstentgang).
  • Verteidigung gegen Schadenersatzforderungen: Sollten Sie unberechtigt in Anspruch genommen werden, entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
  • Vertretung bei außergerichtlichen Einigungen: In vielen Fällen können Streitigkeiten durch außergerichtliche Verhandlungen beigelegt werden.Wir stehen Ihnen hierbei beratend und vermittelnd zur Seite.

Praxisbeispiel aus der Schadenersatzpraxis

Ein Mann wurde bei einem Verkehrsunfall in seinem Fahrzeug verletzt, der durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Neben einem Sachschaden am Fahrzeug erlitt er eine schwere Verletzung, die eine längere Behandlung erforderte. Wir fordern in solchen Fällen (auch außergerichtlich) den Gegner zur Zahlung von Reparaturkosten, Verdienstentgang, Heilungskosten und angemessenem Schmerzengeld auf.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Schadenersatzrecht bieten wir Ihnen umfassende und kompetente Unterstützung. Ob Sie Ansprüche geltend machen möchten oder sich gegen Forderungen verteidigen müssen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.