Öffentliches Recht

Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des öffentlichen Rechts. Dieses Rechtsgebiet umfasst jene Regelungen, die das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern sowie die Organisation und Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung betreffen. Die unterschiedlichen Bereiche des öffentlichen Rechts lassen sich wie folgt unterteilen:

Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht bildet das Fundament des öffentlichen Rechts und regelt die grundlegende Ordnung des Staates. Einen wesentlichen Teil des Verfassungsrechts bilden die Grundrechte, die insbesondere im Staatsgrundgesetz (StGG) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind. Zu den wichtigsten Grundrechten zählen unter anderem:

  • Gleichheit vor dem Gesetz („Gleichheitsgrundsatz“, Art 7 B-VG, Art 14 EMRK),
  • Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art 5 EMRK),
  • Recht auf ein faires Verfahren (Art 6 EMRK),
  • Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit (Art 13 StGG, Art 10 EMRK),
  • Vereins- und Versammlungsfreiheit (Art 11 EMRK),
  • Recht auf Unversehrtheit des Eigentums (Art 5 StGG, Art 1 1. ZP EMRK),
  • Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG)

Personen haben die Möglichkeit, bei Verletzung ihrer Grundrechte durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte eine Erkenntnisbeschwerde nach Art 144 B-VG direkt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzubringen. Darüber hinaus kann man beim VfGH ein Gesetzes- und Verordnungsprüfungsverfahren (Art 139 f B-VG) anstreben. Spezialfälle sind die Individualanträge und Parteianträge auf Normenkontrollen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Analyse, der Abfassung der Beschwerde oder Anträgen und der Vertretung vor dem VfGH.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Prinzipien und Strukturen, nach denen die öffentliche Verwaltung agiert. Hierzu gehören unter anderem:

  • die Rechtsgrundlagen für die Organisation der Verwaltungsbehörden,
  • die allgemeine Handlungsform der Verwaltung (Bescheide, Verordnungen und Akte unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt),
  • die Regelung von Amtshaftung und Schadenersatzansprüchen gegen den Staat.

Wir stehen Ihnen bei Fragestellungen zu rechtlichen Konflikten mit Behörden zur Seite.

Besonderes Verwaltungsrecht

Das besondere Verwaltungsrecht umfasst eine Vielzahl an eigenen Rechtsmaterien, wie zum Beispiel:

  • Datenschutzrecht (DSGVO, DSG): Schutz personenbezogener Daten und Rechte betroffener Personen,
  • Sicherheitspolizeigesetz (SPG): Regelungen zur Gefahrenabwehr und Sicherheitsverwaltung,
  • Wasserrechtsgesetz (WRG): Vorschriften zur Nutzung und dem Schutz von Gewässern,
  • Gewerbeordnung (GewO): Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausübung von Gewerben.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Landesgesetzen, die in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind. Dazu zählen beispielsweise das Baurecht, das Raumordnungsrecht oder das Grundverkehrsrecht. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auf Landes- und Bundesebene und vertreten Sie vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.

Verwaltungsverfahrensrecht

Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt insbesondere wie Verwaltungsbehörden und -gerichte Entscheidungen zu treffen haben, welche Fristen einzuhalten sind und wie Zustellungen behördlicher Dokumente erfolgen. Zu den zentralen Vorschriften zählen hier das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), das Verwaltungsstrafgesetz (VStG), das Zustellgesetz (ZustellG), das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) und das Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG). Wichtige Aspekte sind:

  • die Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen wie Parteiengehör, Akteneinsicht und Begründungspflichten,
  • der Ablauf von Verfahren vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten,
  • Möglichkeiten des Rechtsschutzes durch Erhebung von Beschwerden an (Landes-)Verwaltungsgerichte und Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof.

Unsere Expertise umfasst die professionelle Begleitung und Vertretung in sämtlichen Stadien eines Verwaltungsverfahrens, einschließlich der Einbringung von Beschwerden und sonstigen Rechtsmitteln.

Ihr zuverlässiger Partner im öffentlichen Recht

Mit unserer umfassenden Erfahrung im öffentlichen Recht helfen wir Ihnen, Ihre Rechte gegenüber Behörden und Gerichten geltend zu machen und durch komplexe Rechtsmaterien sicher zu navigieren. Ob es um die Wahrung Ihrer Grundrechte, die Abwehr von Verwaltungsmaßnahmen oder die Beantragung behördlicher Genehmigungen geht – wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.