Kartellrecht
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Kartellrechts an. Das Kartellrecht ist ein zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts und dient der Sicherung eines fairen und funktionierenden Wettbewerbs. Wir unterstützen Unternehmen, Geschäftsführer und Organisationen dabei, die komplexen Regelungen dieses Rechtsgebiets zu verstehen und rechtssicher anzuwenden. Wir bieten umfassende Beratung und engagierte Vertretung in den Kernbereichen des Kartellrechts. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Kartellgesetz (KartG), Wettbewerbsgesetz (WettbG) sowie in zahlreichen europäischen Vorschriften. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Leistungen im Detail vor.
Unterstützung bei der Einhaltung des Kartellverbots
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Ein zentrales Element des Kartellrechts ist das Verbot von Kartellen, also von Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Einhaltung des Kartellverbots sicherzustellen und sich vor den rechtlichen Konsequenzen unerlaubter Absprachen zu schützen. Wir beraten Sie zu Themen wie Preisabsprachen, Marktaufteilung und Produktionsbegrenzungen und helfen Ihnen, Compliance-Maßnahmen zu entwickeln, um unfaire Praktiken zu vermeiden.
Beratung zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
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Unternehmen mit erheblichem Einfluss auf einen Markt unterliegen besonderen Pflichten, um den Wettbewerb nicht unrechtmäßig zu verzerren, weshalb das Kartellrecht auch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Wir helfen Ihnen dabei zu prüfen, ob Ihr Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung innehat, und beraten Sie hinsichtlich rechtlicher Risiken und Verpflichtungen. Wir unterstützen Sie bei der Vermeidung von Sanktionen, indem wir Ihnen helfen, Geschäftsstrategien so zu gestalten, dass sie den Anforderungen des Kartellrechts entsprechen und keine Missbrauchsvorwürfe entstehen.
Unterstützung bei der Fusionskontrolle
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Zusammenschlüsse von Unternehmen, wie Fusionen oder Übernahmen, sind oft ein wichtiger Schritt zur Sicherung unternehmerischen Wachstums. Ab einer bestimmten Umsatzgröße ist eine Anmeldung bei der BWB erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Anmeldung, erstellen fundierte Marktabgrenzungen und führen Sie durch das Verfahren. Sollte es zu einer vertieften Prüfung kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor den zuständigen Behörden und Gerichten. Sollte ein Zusammenschluss kartellrechtliche Bedenken aufwerfen, erarbeiten wir mit Ihnen alternative Lösungen oder verhandeln Auflagen, um Ihre Pläne erfolgreich umzusetzen.
Vertretung vor Wettbewerbsbehörden
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Die Durchsetzung des Kartellrechts obliegt in Österreich mehreren Institutionen. Unsere Kanzlei vertritt Sie vor der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sowie vor dem Kartellgericht, wenn es um die Ermittlung von Verstößen gegen das Kartellrecht geht. Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung und begleiten Sie durch behördliche Prüfungen und Verfahren. Zudem beraten wir Sie zu möglichen Sanktionen und entwickeln Strategien, um diese zu vermeiden.
Rechtsdurchsetzung und Verteidigung
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Verstöße gegen das Kartellrecht können zu erheblichen Sanktionen führen, darunter hohe Geldbußen. Wir unterstützen Sie dabei, sich gegen behördliche Sanktionen zu verteidigen und vertreten Sie vor der BWB und dem Kartellgericht. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Beratung und Vertretung im Rahmen der zivilrechtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Betroffene Unternehmen können Ansprüche geltend machen, wenn sie durch wettbewerbswidriges Verhalten geschädigt wurden.
Fazit zum Kartellrecht
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Das österreichische Kartellrecht ist ein wesentliches Instrument, um den Wettbewerb zu schützen und sicherzustellen, dass Märkte fair und transparent funktionieren. Wir helfen Ihnen dabei, sich in diesem komplexen Rechtsrahmen zurechtzufinden, Ihre Geschäftsinteressen effektiv zu vertreten und stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.