Immaterialgüterrecht
Das Immaterialgüterrecht, auch als geistiges Eigentum bezeichnet, umfasst den rechtlichen Schutz von Ideen, Werken und Erfindungen. Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Immaterialgüterrechts an. Zu den zentralen Regelungsbereichen gehören unter anderem das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Markenschutzgesetz (MarkenG). Wir unterstützen Sie dabei, Ihre kreativen Leistungen und Ihre Markenrechte wirksam zu schützen und gegen Verstöße vorzugehen. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere Leistungen im Detail vor
Beratung im Urheberrecht (UrhG)
▲
Das Urheberrechtsgesetz schützt eigentümliche geistige Schöpfungen („Werke“) auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst (§ 1 UrhG). Wir unterstützen Urheber und Rechteinhaber bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir beraten Sie bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Werke, der Erstellung von Verträgen zur Einräumung von Werknutzungsbewilligungen sowie der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen. Ob es sich um Texte, Musik, Kunstwerke oder Software handelt – wir stellen sicher, dass Ihre kreativen Leistungen den gesetzlichen und bestmöglichen Schutz erhalten.
Durchsetzung von Urheberrechten
▲
Im Falle einer Urheberrechtsverletzung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies umfasst beispielsweise die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen, die Urteilsveröffentlichung oder auch die Einleitung von einstweiligen Verfügungen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen. Ziel ist es, den unbefugten Gebrauch Ihrer Werke zu verhindern, zu beenden und den Ihnen entstandenen Schaden zu kompensieren.
Beratung im Markenrecht (Markenschutzgesetz)
▲
Das Markenschutzgesetz regelt den Schutz von Zeichen, worunter primär Marken, Logos und anderen Kennzeichen fallen, die zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen dienen. Wir beraten Sie bei der Anmeldung, Verwaltung und Verteidigung von Markenrechten und unterstützen Sie bei den Vorbereitungen der Markenanmeldung, um sicherzustellen, dass Ihre Marke keine bestehenden Rechte verletzt, und begleiten den Prozess der Eintragung Ihrer Marke beim österreichischen Patentamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO).
Durchsetzung von Markenrechten
▲
Markenrechtliche Verletzungen können erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Wir unterstützen Sie dabei, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen. Dies umfasst vorrangig die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, die Einleitung von einstweiligen Verfügungen, den Anspruch auf Beseitigung, angemessenes Entgelt und Urteilsveröffentlichung sowie die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Marke wirksam geschützt bleibt und bieten Hilfe und Unterstützung bei unrechtmäßiger Nutzung oder Beeinträchtigung Ihrer Marke.
Lizenzierung und Vertragsgestaltung
▲
Im Bereich des Immaterialgüterrechts spielt die Lizenzierung eine wesentliche Rolle. Wir beraten Sie bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen und Nutzungsvereinbarungen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre geistigen Eigentumsrechte effektiv genutzt und gleichzeitig Ihre Interessen gewahrt werden. Wir helfen Ihnen, faire und ausgewogene Vertragsbedingungen zu formulieren, die Ihre Rechte schützen und langfristige rechtliche Sicherheit bieten.
Vertretung vor Gerichten und Behörden
▲
Sollte es zu Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Immaterialgüterrechts kommen, vertreten wir Ihre Interessen sowohl vor den zuständigen Gerichten und Behörden als auch im außergerichtlichen Bereich. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Bereich des Immaterialgüterrechts und begleiten Sie durch den gesamten Prozess und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt bleiben.