Gewerberecht
Das österreichische Gewerberecht, geregelt durch die Gewerbeordnung 1994 (GewO), ist ein wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens. Es regelt die Rahmenbedingungen für die Anmeldung, Ausübung und Beendigung von Gewerben in Österreich. Wir bieten umfassende Beratung sowie Vertretung in allen Bereichen des Gewerberechts und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten.
Anmeldung eines Gewerbes
▲
Die Anmeldung eines Gewerbes ist der erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Dabei gilt es zahlreiche Voraussetzungen zu beachten:
Für bestimmte Gewerbe, wie z.B. das Gastgewerbe oder das Baumeistergewerbe, ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Daneben existieren freie Gewerbe, welche lediglich die Anmeldung erfordern, ohne dass ein Nachweis besonderer Qualifikationen erforderlich ist.
In diesem Kontext unterstützen wir Sie auch bei der Entscheidung betreffend die geeignete Rechtsform, sei es als Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Wir sorgen auch dafür, dass Ihre Verträge allen Anforderungen entsprechen.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Unterlagen, wie z.B. Gewerbeanmeldungen und Befähigungsnachweise, und beraten Sie in Hinblick auf mögliche Hürden.
Ausübung eines Gewerbes
▲
Die Ausübung eines Gewerbes unterliegt strengen Auflagen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Standortvorschriften, denn die Gewerbeausübung ist an den Standort gebunden, der den gewerberechtlichen Anforderungen entsprechen muss. Darüber hinaus ist für viele Gewerbe eine behördliche Bewilligung der Betriebsanlagen erforderlich und Gewerbetreibende müssen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen, wie Sicherheits- und Umweltauflagen, dauerhaft erfüllen.
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden, bei behördlichen Verfahren, wie der Erlangung von Betriebsanlagengenehmigungen und bei der Vertretung Ihrer Rechte im Fall von Beanstandungen oder Verfahren wegen vermeintlicher Verstöße.
Endigung eines Gewerbes
▲
Die Beendigung eines Gewerbes kann freiwillig oder unfreiwillig erfolgen. Typische Szenarien sind die freiwillige Beendigung eines Gewerbes, was eine formelle Abmeldung erfordert. Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung kann es jedoch zu einem behördlichen Entzug der Gewerbeberechtigung kommen.
Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung zur reibungslosen Abwicklung der Gewerberücklegung und vertreten Sie in Verfahren, die den Entzug der Gewerbeberechtigung betreffen.
Fazit zum Gewerberecht
▲
Mit unserer fundierten Expertise im Gewerberecht und langjährigen Erfahrung in der Vertretung von Unternehmern stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir setzen auf individuelle Betreuung, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen optimal geschützt sind – von der Anmeldung bis zur Beendigung Ihres Gewerbes.