Erbrecht

Das österreichische Erbrecht ist ein komplexes und emotional behaftetes Rechtsgebiet, in welchem bei Eintritt eines Todesfalles oft rasches und fundiertes Handeln erforderlich ist. Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Erbrechts kompetent zur Seite. Ob Sie als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer betroffen sind – wir bieten Ihnen individuelle Beratung und engagierte Vertretung.

Subjektives Erbrecht – Erbfähigkeit

Die Erbfähigkeit bezeichnet die rechtliche Möglichkeit einer Person, Erbe zu sein. In Österreich ist grundsätzlich jede natürliche Person erbfähig, die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt oder bereits gezeugt wurde. Auch juristische Personen oder bestimmte Einrichtungen, wie gemeinnützige Organisationen, können durch testamentarische Anordnung begünstigt werden.

Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Fehlt ein Testament bzw. ein Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge nach den §§ 727 ff ABGB ein. Diese richtet sich nach der Verwandtschaft zum Verstorbenen und gliedert sich in Parentelen. Die Einteilung erfolgt nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen (§ 731 ABGB).

  • Erste Parentel: Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen
  • Zweite Parentel: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen
  • Dritte Parentel: Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen
  • Vierte Parentel: Urgroßeltern des Verstorbenen

Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt neben den Verwandten der jeweils in Frage kommenden Parentel als gesetzlicher Erbe, wodurch sich die die Quoten der Verwandten entsprechend verringern. Besteht ein Testament, so geht die testamentarische Erbfolge der gesetzlichen vor. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gemäß der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge.

Pflichtteilsrecht

Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament ausgeschlossen wurden. Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Ehegatten oder eingetragene Partner
  • Kinder und deren Nachkommen

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann unter bestimmten Umständen durch Ausgleichszahlungen abgegolten werden. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen sowie bei damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten.

Vermächtnisarten

Ein Vermächtnis (Legat) ist eine Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände ohne Erbenstellung. Es gibt unterschiedliche Vermächtnisarten, zum Beispiel:

  • Gattungsvermächtnis: Zuwendung von Gegenständen bestimmter Art oder Gattung
  • Speziesvermächtnis: Zuwendung einer bestimmten, konkreten Sache

Rechtliche Vertretung in Erbrechtsverfahren

In erbrechtlichen Angelegenheiten ist eine professionelle rechtliche Vertretung entscheidend, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Gestaltung von Testamenten
  • Unterstützung bei Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
  • Vertretung in Verfahren hinsichtlich der Erbenstellung bzw. in Verfahren rund um die Feststellung oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Unterstützung bei internationalen Erbfällen

Mit Fingerspitzengefühl und rechtlicher Expertise vertreten wir Ihre Interessen und verhelfen Ihnen zu einer schnellen und gerechten Lösung.