Eherecht und Scheidungsrecht

Das österreichische Eherecht und Scheidungsrecht regelt zentrale Fragen des Zusammenlebens und der Auflösung einer Ehe. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in derartigen Angelegenheiten und stehen Ihnen in dieser oftmals emotional und rechtlich herausfordernden Situation mit Fachwissen zur Seite.

Begründung der Ehe

Die Ehe wird in Österreich durch eine formelle Eheschließung begründet, die vor einem Standesbeamten erfolgt. Gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist die Ehe ein Vertrag zwischen zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die sich zu einer umfassenden Lebensgemeinschaft verpflichten. Dabei stehen Treue, Beistand und gemeinsames Wirtschaften im Zentrum der ehelichen Pflichten.

Wirkungen der Ehe

Mit der Eheschließung entstehen umfangreiche Rechte und Pflichten für beide Ehepartner:

  • Unterhaltspflicht: Ehepartner sind einander verpflichtet, zum gemeinsamen Lebensbedarf beizutragen. Dieser umfasst sowohl den finanziellen Unterhalt als auch Leistungen im Haushalt.
  • Vermögensrechtliche Regelungen: Grundsätzlich herrscht der Grundsatz der Gütertrennung vor, wonach jeder Ehegatte die Vermögenswerte behält, die er in die Ehe eingebracht hat, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
  • Obsorge und Sorge für Kinder: In einer Ehe geborene Kinder unterliegen der gemeinsamen elterlichen Obsorge.

Voraussetzungen für eine Scheidung

Die Scheidung einer Ehe ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. In Österreich kennt das Recht verschiedene Scheidungsarten, wobei die wichtigste Unterscheidung jene zwischen einer einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) und einer streitigen Scheidung (§§ 49-55 EheG) ist. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und deren Folgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge) einig.

Bei der streitigen Scheidung wird zwischen der Verschuldensscheidung (§ 49 EheG) und der Scheidung wegen Zerrüttung (§§ 50-55 EheG) differenziert. Die Klage auf Scheidung wegen Verschuldens kann aufgrund eines schwerwiegenden, vorwerfbaren Fehlverhaltens eines Ehepartners (z. B. Ehebruch, häusliche Gewalt) eingebracht werden, wobei zudem die Ehe unheilbar zerrüttet sein muss. In diesem Kontext gilt es ebenso zu beachten, dass Eheverfehlungen verziehen werden können und ebenso eine sechsmonatige Frist ab Kenntnis des Scheidungsgrundes zu laufen beginnt, nach deren Ablauf das Klagerecht erlischt.

Die Ehescheidung wegen Zerrüttung ist auch ohne Verschulden eines Ehepartners möglich, wenn die Ehe unheilbar zerrüttet ist und eine der gesetzlich normierten Voraussetzungen der §§ 50-55 EheG vorliegt (Eheverfehlung durch psychische Krankheit, ekelerregende oder ansteckende Krankheit, Auflösung der häuslichen Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren). Wir prüfen für Sie die jeweiligen Voraussetzungen und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder eines einvernehmlichen Lösungswegs.

Rechtsfolgen einer Scheidung

Die Scheidung hat weitreichende rechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel:

  • Aufteilung des Vermögens: Das eheliche Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse werden gemäß den Bestimmungen des ABGB aufgeteilt. Hier gilt es vor allem gewisse Fristen einzuhalten.
  • Unterhaltsansprüche: Je nach Art der Scheidung können Unterhaltsansprüche entstehen. Ein schuldlos geschiedener Ehepartner kann Anspruch auf Unterhalt gegen den schuldigen Partner haben. Auch die sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer Scheidung müssen stets im Blick behalten werden.
  • Obsorge und Kontaktrecht: Fragen der Obsorge und des Kontaktrechts für gemeinsame Kinder müssen geregelt werden.

Unterhaltsrechtliche Fragestellungen

Das Unterhaltsrecht spielt sowohl während der Ehe als auch nach deren Auflösung eine zentrale Rolle. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Unterhaltsansprüchen, sei es im Rahmen des Ehegattenunterhalts oder des Kindesunterhalts. Dabei gilt es insbesondere das Einkommen und Vermögen der jeweiligen Ehepartner, die Frage eines Verschuldens sowie die Anpassung bestehender Unterhaltstitel an geänderte Lebensumstände zu berücksichtigen.

Unsere Leistungen für Sie

Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Eherechts und Scheidungsrechts, unter anderem:

  • Beratung zur Begründung und rechtlichen Gestaltung einer Ehe.
  • Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen von Scheidungsverfahren.
  • Vertretung in Gerichtsverfahren, insbesondere bei streitigen Scheidungen.
  • Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen.
  • Klärung von vermögensrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Ansprüchen.