Baurecht
Das Baurecht gehört zu einem der wichtigsten Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst alle rechtlichen Regelungen, die das Planen, Errichten und Nutzen von Bauwerken betreffen.
Eine besondere Herausforderung im Baurecht in Österreich ist, dass es sich dabei um Landesmaterien handelt: Jedes Bundesland verfügt über eigene Landesgesetze, die baurechtliche Angelegenheiten regeln. Wir beraten Sie kompetent in allen baurechtlichen Fragen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Behörden und Gerichten.
Baurecht am Beispiel des Bundeslands Salzburg
Im Bundesland Salzburg gibt es – anders als etwa in Wien (BO für Wien) – keine eigene Bauordnung, in der sich alle zentralen baurechtlichen Bestimmungen finden. Stattdessen sind diese auf mehrere Gesetze aufgeteilt. Die zentralen baurechtlichen Gesetze in Salzburg sind:
Salzburger Baupolizeigesetz (BauPolG)
▲
Das Baupolizeigesetz regelt die Sicherstellung der baulichen Ordnung und definiert die grundlegenden Voraussetzungen für Bauvorhaben. Die wichtigsten Inhalte sind:
- Baubewilligungsverfahren: Bei Bauvorhaben, von Neubauten über Umbauten bis hin zu Abbrucharbeiten, bedarf es einer Überprüfung, ob es sich hierbei um bewilligungspflichtige oder bewilligungsfreie Maßnahmen handelt bzw. eine Anzeige der Ausführung notwendig ist. Das BauPolG beschreibt die Voraussetzungen und den Ablauf der Baubewilligungsverfahren.
- Parteistellung: Das Gesetz definiert genau, wer im Baubewilligungsverfahren Parteistellung hat. Dabei werden auch die den Nachbarn im Baubewilligungsverfahren zustehenden subjektiv-öffentlichen Rechte geregelt.
- Baupolizeiliche Maßnahmen: Die Organe der Baubehörde sind befugt, die Einhaltung der Vorschriften während und nach der Bauphase zu überwachen. Das Gesetz sieht Eingriffe der Behörde vor, wenn Bauprojekte gegen Vorschriften verstoßen. Dazu gehören ua die Beseitigung von baulichen Maßnahmen, Abbruchaufträge und Verwaltungsstrafen.
Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz (BGG)
▲
Das Bebauungsgrundlagengesetz ist vor allem das zentrale Instrument für die Bauplatzerklärung und den Abstand der Bauten zueinander.
- Bauplatz(erklärung): Baubewilligungen dürfen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die Grundfläche zur Bebauung geeignet ist und zum Bauplatz erklärt wurde. Die Bauplatzerklärung kann dabei als selbständiger Verwaltungsakt oder als Teil der Baubewilligung beantragt werden. Hierbei ist der Eigentümer der in Betracht kommenden Grundfläche Partei.
- Lage der Bauten im Bauplatz: Die Bauten sollen grundsätzlich so liegen, dass bei Gebäuden auf Nachbargrundstücken diese weiterhin eine entsprechende Besonnung und Belichtung erhalten und ein Schutz vor Lärmeinwirkung vorhanden ist. Für den Abstand der Bauten zueinander gibt es bestimmte Vorgaben: So müssen grundsätzlich Bauten im Bauplatz so gelegen sein, dass ihre Fronten von den Grenzen des Bauplatzes jeweils einen Mindestabstand im Ausmaß von Dreiviertel ihrer Höhe bis zum obersten Gesimse oder zur obersten Dachtraufe (jedenfalls aber von 4 m) haben. Auch für unterirdische Bauten gibt es Vorgaben betreffend den Abstand von der Grenze des Bauplatzes (grundsätzlich mindestens 2 m).
Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015)
▲
Das Bautechnikgesetz 2015 regelt die bautechnischen Anforderungen für die Planung und Ausführung von baulichen Anlagen. Die wichtigsten Inhalte sind:
- Gestaltung und Bauprodukte: Vorgaben zur ästhetischen und funktionalen Integration von Bauwerken in die Umgebung. Einhaltung technischer Standards und Zulassungskriterien bei der Verwendung von Bauprodukten.
- Mechanische Festigkeit, Standsicherheit und Brandschutz: Sicherstellung der statischen und brandschutztechnischen Anforderungen.
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz: Berücksichtigung der Anforderungen der Hygiene (Sanitär), der Gesundheit (Wasserversorgung, Schutz vor Feuchtigkeit und gefährlicher Immissionen) und des Umweltschutzes (Beseitigung der Ab- und Niederschlagswässer, Abfälle) für bauliche Anlagen.
- Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit: Anforderungen für die sichere und uneingeschränkte Nutzung durch alle Personen. Dazu gehören auch Schutzmaßnahmen, damit Unfälle vermieden werden sowie die barrierefreie Planung und Ausführung.
- Gesamtenergieeffizienz: Energieeffiziente Bauweise gemäß modernster Standards (Begrenzung der benötigten Energiemenge).
- Ausstattungsvorschriften und Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder: Festlegung der Mindestanzahl an Wohnräumen, der Küche und weiterer Räume und Plätze (Wasch- und Trockenräume, Spielplätze). Ebenfalls gibt es Vorgaben zur Anzahl der Stellplätze für Kfz und Fahrräder.
Unsere Leistungen im Salzburger Baurecht
▲
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei sämtlichen Anliegen im Baurecht, insbesondere bei:
- Beratung in der Planungsphase: Analyse der baurechtlichen Voraussetzungen für Ihr Bauprojekt; Unterstützung bei der Einreichung von Bauunterlagen.
- Bewilligungsverfahren: Begleitung und Vertretung im Baubewilligungsverfahren; Unterstützung bei Anträgen zur Erteilung und Änderung von Bauplätzen.
- Rechtsstreitigkeiten: Vertretung bei Konflikten mit Behörden, Nachbarn oder anderen Projektbeteiligten; Verteidigung bei baupolizeilichen Maßnahmen wie Abbruchaufträge oder Verwaltungsstrafen.
Warum unsere Kanzlei der richtige Partner ist
▲
Das Salzburger Baurecht stellt hohe Anforderungen an Bauherren, Planer und Architekten. Unsere Kanzlei verfügt über umfassendes Wissen zu den baurechtlichen Bestimmungen und Verfahren in Salzburg. Mit unserer Erfahrung und Expertise begleiten wir Sie kompetent durch alle Phasen Ihres Bauvorhabens und stehen Ihnen auch in Konfliktsituationen als verlässlicher Partner zur Seite.